Prüfen Sie, welche rechtlichen Aspekte für Ihr Internetangebot relevant sind.
Dieses Kapitel stellt keine Rechtsberatung dar. Es handelt sich vielmehr um eine Aufstellung an Anregungen, sich für die jeweiligen Parameter rechtliche Beratung einzuholen.
Der Bereich Internetrecht setzt sich aus vielen Teilbereichen zusammen
interagiert zumeist mit Rechtsbereichen aus der realen Welt, wie zum Beispiel das Wettbewerbsrecht, das Widerrufsrecht
die Bestimmungen aus dem Bundesdatenschutzgesetz.
Wenn Sie zum Beispiel Bilder aus fremden Quellen einsetzen, unterliegen diese dem Urheberrecht. Und als Gewerbetreibender müssen Sie bestimmten Informationspflichten wie zum Beispiel der Bereitstellung eines Impressums.

Die Liste der Rechtsverletzungen, die mir in den letzten 10 Jahren bekannt wurden, ist sehr lang: Falsch beschriebene Widerrufsrechte, Markenrechtsverletzungen, fehlerhafte AGB, unzulässige Gewährleistungsverkürzung
noch vieles mehr.
Für Ihren Internet-Marketing-Plan
auch Ihre Internet-Marketing-Budgetierung ist es daher unabdingbar, Tätigkeiten aus dem operativen Internet-Marketing mit einer Außenwirkung auf rechtlich relevante Themen zu prüfen. Das können zum Beispiel solche Bereiche sein:
Es macht in jedem Fall Sinn, einen Rechtsanwalt mit Erfahrung im Online-Recht aufzusuchen
frühzeitig in den Internet-Marketing-Managementprozess einzubinden. So kann zum Beispiel vermieden werden, dass operative Internet-Marketing-Kampagnen mit großem Aufwand auf ein bestimmtes Schlüsselwort ausgerichtet werden, welches markenrechtlich geschützt ist.
Die Kosten für Abmahnungen
eventuelle Gerichtskosten sind in der Regel deutlich teurer als die Vorabrecherche durch einen versierten Rechtsanwalt.

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